Hauptquelle · Westfälisches Wb.
alimentēren
alimentēren für die Unterhaltung seines unehelichen Kindes zahlen ( Bür Li ), um Alimente streiten ( Bri Ml ); verteidigen ( Isl Er ); Widerspruch, Einspruch erheben, auch wohl klagen, schimpfen ( Bür Gr ); Krach machen ( Mün Wb ); viel über Nichtigkeiten reden und dabei viele Gesten und Bewegungen machen ( Bch Sp ); schwatzen, schwadronieren ( Bri Ml ); umständlich in der Arbeit sein ( Isl Lu ); einer Person zur Hand gehen, in jeder Weise zuvorkommend sein, beim Essen nötigen ( Bor Kl).