Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Alibi n.
Alibi n. ‘Nachweis eines Verdächtigten, daß er sich zur Tatzeit anderswo als am Tatort befand’. Das substantivierte Adverb lat. alibī ‘anderswo, anderwärts’, zusammengesetzt aus dem Stamm des Pronominaladjektivs lat. alius ‘ein anderer’ und lat. ibī̌ ‘da, dort’, ist im Deutschen seit der 2. Hälfte des 18. Jhs. üblich, wahrscheinlich vermittelt durch gleichbed. mfrz. frz. alibi.