Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
AKTIVBÜRGER m.
AKTIVBÜRGER m. ( staats ) - bürger mit vollen rechten ( in jüngerer zeit nur noch schweiz. ) ; vgl. aktiv adj. 3 ( s. d. aktiver [staats]bürger): 1791 daß künftig alle menschen, .. sobald sie Frankreich betreten, frei sind, und aktivbürger werden können chronik 663 Sch. ⟨1854⟩ so stellen sich jetzt ( in Rom ) drei politische klassen fest der activ-, passiv- und schutzbürger Mommsen röm. gesch. 1 ( 1856 ) 86. 1863 daß auch zur theilnahme an den gemeinde-nutzungen nur der aktivbürger .. berechtigt war, welcher in derselben ( gemeinde ) selbstständig auf eigene rechnung lebte Bitzer armenunterstü…