Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Aktionär
Aktie f. ‘Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft, Anteilschein, Wertpapier’, Übernahme (Mitte 17. Jh.) von nl. actie (älter action) ‘Aktion, Tätigkeit, Rechtsanspruch, Anteilschein’. Daneben begegnet im 17. und 18. Jh. nicht selten die frz. Form Action. Beide gehen auf lat. āctio (Genitiv āctiōnis) ‘Bewegung, Handlung, Tätigkeit, Gerichtsverhandlung, Klage, Rechtsanspruch’ zurück, zu lat. agere ‘in Bewegung setzen, treiben, handeln, klagen’ (s. agieren, Aktion). Die zuvor im Nordwestd. (nach nl. Vorbild) bezeugte Bedeutung ‘einklagbarer Anspruch, Anrecht’ (2. Häfte 15. Jh.) bleibt räu…