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AKTIENRECHT

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Eintrag · Grimm Neubearbeitung (1965–)

AKTIENRECHT n.

Bd. 2, Sp. 153
AKTIENRECHT n.  1 gesamtheit der das aktienwesen regelnden rechte: 1873 das geltungsgebiet des deutschen actienrechts Auerbach actienwesen 5. 1886 darstellung des aktienrechtes in Österreich-Ungarn dt. encykl. 1,323b. 1917 handels- und aktienrecht sicherten gegen die nächstliegenden mißbräuche Rathenau v. kommenden dingen 278. 1975 im traditionellen aktienrecht aktiengesetz, großkommentar 34,5. 2 aus dem besitz von aktien sich ergebendes recht (auch im plur.) 1894 da .. bis zur vollzahlung die möglichkeit der weiterübertragung des aktienrechts nicht ausgeschlossen werden soll, so ist diese haftung zuvörderst haftung des letzten im aktienbuche eingetragenen aktienerwerbers Brockhaus 141,290a. insofern nicht ohne wirkung, als auch der veräußerer ohne die urkunde die aktienrechte nicht geltend machen kann ebd. 1,291a.Braun
841 Zeichen · 14 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    AktienrechtN.

    Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler) · +1 Parallelbeleg

    Aktienrecht, N., »Recht der Aktien bzw. Aktiengesellschaft«, 19. Jh.?, s. Aktie, Recht

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit aktienrecht

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Zerlegung von aktienrecht 2 Komponenten

aktie+n+recht

aktienrecht setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

aktienrecht‑ als Erstglied (1 von 1)

AKTIENRECHTLICH

DWB2

aktienrecht·lich

AKTIENRECHTLICH adj. zu aktienrecht 1: 1951 alle nebenbetriebe, die mit diesen aktienrechtlich oder gesellschaftlich verbunden sind, werden …