Hauptquelle · Mnd. Handwb. (Lübben/Walther)
afwisen
af-wisen, 1. abweisen, zurücktreiben; die Geschwornen zur Beratung abtreten lassen. 2. (durch richterliches Erkenntnis) aus dem Besitz vertreiben. 3. jemandes Klage abweisen. 4. ein Urteil aussprechen.