Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ADJUNGIEREN vb.
ADJUNGIEREN vb. aus lat. adiungere anfügen, beigeben. 1 jmdn. jmdm. ( einem amtsträger ) zuordnen, als helfer beigeben: ⟨1507⟩ ( dem ) general-feldmarschall .. ( sollen ) zwölff kriegs-räthe adjungiret .. werden in: Frauenholz heerwesen ( 1935 ) 2,2,178. ⟨v1543⟩ wann .. ain richter .. für verdechtlich gehalten .., so wirt jme der bischof desselbe orts adiungirt vnn zuͦgesetzt Perneder process ( 1544 ) 42 a . ⟨1609⟩ dem regierenden herrn statthalter und seinen ihm adjungierten baadischen räthen Geizkofler 104 W. 1644 sofer die eltern in jhrem testament mehr dann ein gerhaben .. geordnet, auß we…