Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ADJUDIKATION f.
DWB2 ADJUDIKATION f. DWB2 aus gleichbed. lat. adiudicatio. ( gerichtl. ) zuerkennung, zuschlag einer ersteigerten sache ( vgl. adjudizieren): DWB2 ⟨1611⟩ es habe .. der creditor .. ( die höchste kaufsumme ) licitirt (‘ geboten ’), und dadurch die adjudication erlanget corp. jur. saxon., 2. anh. ( 1673 ) 18. ⟨1613⟩ seindt die gemeine gleubiger in stehenden ( liquidations- ) proces keine vorpfengliche adjudication und zueignung der streitigen gütter zu suchen befuget brand. schöppenstuhlsakten 2,508 S. ⟨1777⟩ ( wenn weniger als der taxpreis geboten wird, ) so kann .. mit der adjudikation nicht v…