Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Adelshof
Adelshof
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jedoch sollen die fürstenhäuser, clöster und adelshöve darauff die edel leute ihre gewöhnliche wohnung haben aussgenommen sein1562/77 LünebNGO. 385 Faksimile
- 1773 Gutzeit,Livl. Nachtr. I 24