Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
adellich
adellich
- ›adlig, dem Adelsstand zugehörig, hochgestellt‹; vereinzelt: ›aus Personen des Adelsstandes bestehend‹ (Belege im Rwb)
- ›aufgrund der Rechte des Adelsstandes frei, unbelastet von Abgaben‹ (von Gütern u. ä. gesagt); vgl. am ehesten 1adel 2.
- ›adelsgemäß, nach Art des Adels, edel, vornehm, höfisch, gesittet‹; angesprochen ist das gesamte Spektrum der dem Adel zugeschriebenen Gesinnungen und Eigenschaften, besonders die Tugenden, die verein
- ›groß, erhaben, vollkommen, geheiligt‹; häufig für eine göttliche bzw. für eine von Gott dem Menschen, der menschlichen Seele verliehene Eigenschaft verwendet
- ›wohlgestaltet, makellos, vollkommen, herrlich‹; im Gegensatz zu 4 von weltlichen Dingen und Erscheinungen gesagt
- ›stark, kräftig, heftig‹.