Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
AD ACTA
AD ACTA ( lat. ) . 1 zu den akten, gebräuchlich in den fügungen ad acta legen, bringen etwas aktenkundig machen, ein schriftstück den akten beifügen: 1639 die brieffe aber, so an den königlichen legatum vnd feldmarschall gegeben waren, sandten sie wider zurücke, als die in der schwedischen cantzeley nicht möchten verwahret noch ad acta geleget werden Micraelius Pommer-land 4/6,356. ⟨v1709⟩ den druck .. befördern, und vermög der ad acta gebrachten caution die gewöhnliche fünf exemplaria zu unsern kayserl. reichshof-rath einzuschicken in: Abraham a s. Clara kramerladen ( 1710 ) 1, )( 2 b . 1748 …