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actie

nhd. bis sprichw. · 3 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Herder
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Eintrag · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

Actie

Bd. 1, Sp. 32
Actie ist ein Schein oder Document für die Summe, mit der sich jemand an dem gewerblichen Unternehmen einer Gesellschaft auf gemeinschaftlichen Gewinn oder Verlust hin betheiligt hat. Eine solche Gesellschaft, welche zu dem Unternehmen das Capital zusammenlegt, das in mehrere gleichgroße Posten, Actien, vertheilt ist, damit sich auch der weniger Vermögliche betheiligen kann, heißt Actiengesellschaft, und der Besitzer einer oder mehrerer Actien ist Actionär. Die Gesellschaft muß von dem Staate die Erlaubniß zu ihrem Unternehmen haben, sie muß sich deßwegen förmlich constituiren, d.h. Statuten aufstellen und annehmen, damit sowohl die Gesellschaftsmitglieder ihr bestimmtes Recht haben, als auch nöthigenfalls gegen die Gesellschaft selbst im Interesse von den Nichtactionärenrechtlich eingeschritten werden kann. Die Actiengesellschaft ist also eine rechtliche Person, jedoch ist in der Regel der Actionär nur mit seiner Einlage haftbar und zu keiner weitern Leistung verpflichtet, als so weit seine Einzeichnung auf Actien lautet. Die Actiengesellschaften sind in neuerer Zeit ein gewaltiger Hebel für commercielle und industrielle Unternehmungen geworden; Banken, Bergwerke, Kanäle, Eisenbahnen, Dampfschiffe, Mühlwerke, Spinnereien, Runkelrübenzucker-Fabriken und Fabriken aller Art sind durch sie entstanden und allein möglich geworden. Deßwegen kommen die Actien auch massenweise auf den Markt der Börse, indem sie gekauft und verkauft werden, und sie sind deßwegen auch allen Schwankungen unterworfen, welche höherer oder niederer Ertrag des Unternehmens, Ueberfluß oder Mangel an Metallgeld u.s.w. über die Werthpapiere bringen. Am gefährlichsten ist der Ankauf von sog. Promessen, d.h. von Documenten, welche nur das Recht geben, sich bei der Unternehmung zu betheiligen, Actien zeichnen und bezahlen zu dürfen. In der nordamerikan. Union ist das Actienwesen am meisten im Schwunge und am wenigsten rechtlich geordnet; in England dagegen, wo das Actienwesen ebenso großartig ist, am meisten, jedoch hat die Gesetzgebung auch hier, wie in andern Staaten, in dieser Hinsicht noch viel zu thun.
2106 Zeichen · 17 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Actie

    Adelung (1793–1801)

    Die Actie , (sprich Akzie), plur. die -n, derjenige Antheil, welchen jemand an einer Handlungs- oder andern Gesellschaft…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Actie

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

    Actie ist ein Schein oder Document für die Summe, mit der sich jemand an dem gewerblichen Unternehmen einer Gesellschaft…

  3. Sprichwörter
    Actie

    Wander (Sprichwörter)

    Actie 1. Wie die Actie, so die Rente (Dividende). Um zu bezeichnen, dass jeder nach Verhältniss seines Antheils interess…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit actie

4 Bildungen · 0 Erstglied · 4 Zweitglied · 0 Ableitungen

actie als Zweitglied (4 von 4)

Bank-Actie

Adelung

bank·actie

Die Bank-Actie , plur. die -n, Scheine, welche die Eigenthümer der Bank über ihr eingelegtes Capital erhalten, und welche alle Mahl auf eine…

Refactie

Herder

ref·actie

Refactie , Refaction , frz.-deutsch Abzug an der Zahlung wegen Beschädigung der übersandten Waaren; s. Fusty.

refrâctie

MNWB

+*° refrâctie , f. : durch Brechung der Lichtstrahlen verursachte Differenz zwischen beobachteter und tatsächlicher Position eines Gestirns …