Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Acquit à caution
Acquit à caution (spr. aki-t-a kōßjóng), in Frankreich ein gegen Sicherstellung der zu zahlenden Abgabe für zoll- und steuerpflichtige Waren ausgestellter Begleitschein, der für den Transport von Getränken, Salz, Tabak etc. im Innern des Landes, dann namentlich im Veredelungsverkehr große Bedeutung erlangt hat. Seit 1836 wurde die zeitweise zollfreie Einfuhr von Gegenständen zugelassen, die in veredelter Form wieder ausgeführt werden sollten. Dabei wurde am Grundsatz der Identität festgehalten. Die Durchführung dieses Grundsatzes erforderte bei vielen Waren eine lästige Kontrolle, und so hatte…