Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Abzugsfall
Abzugsfall
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daß es fürohin in jeweiligen erb- und abzugsfällen ... bey dem ... erbgulden allein, ohne abzugsgebühr, seyn bewenden haben solle1769 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 446 Faksimile