Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABWEISBAR adj.
ABWEISBAR adj. zurückweisbar, widerlegbar ( vgl. abweisen A 2): 1847 kammerdiener, die ihre herren verläugnen, oder die nicht ganz abweisbaren ( besucher ) an einen secretair verweisen Birch mensch 199. 1864 hielt die regierung es endlich .. für eine nicht länger abweisbare pflicht, bei den ständen um bewilligung der mittel .. nachzusuchen dt. museum 14,2,843 P./F. 1879 ich glaube nicht, daß er sich entschließt, einen äußerlich so leicht anfechtbaren und abweisbaren schritt zu tun Mommsen brw. ( 1935 ) 79. 1906 das haus, in dem fast keine dienstleute sind, geht drunter und drüber mit an allen …