Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABWAAGE f.
ABWAAGE f. s. wage III 3 ‘ wägung’ 1 DWB sowie abwägen 1 u. 3. 1 das abwiegen: 1561 sollicher weber oder weberin .. pflichtig sein, dem kunden umb sollichen schaden nach erkanntnus der schawer abwag und bekerung zu thun obrhein. stadtrechte II 2,549. 1736 bey solcher abwag ( d. dukaten ) .. solle sich niemand des venetianischen .. gewichts .. zu bedienen haben d. n. europ. fama 13/18,252. 1828 dass vor geschener abwage durch den bestallten frohnbeamten, kein gewerk sein hüttenprodukt .. verkaufen darf Karsten bergrechtslehre 267. 1976 abwaage .. ( bes. boxen ) : das wiegen der gegner vor dem k…