Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABVERKAUFEN vb.
ABVERKAUFEN vb. mit verdeutlichender präfigierung; ( in teilmengen ) verkaufen ( vgl. afvork̂öpen Lasch/B. mnd. hdwb. 1,23 ) ( undatiert ) wenn es untz an das ( haus ) keme, so mag er dem ruͦff umb und umb abverkouffen umb sin notdurfft weist. 1,363 G. 1854 man braucht die gülten auf, holzet den wald ab, verkauft das land außen ab Gotthelf schuldenbauer 40. 1863 diese abverkauften bezw. noch abzuverkaufenden grundparzellen beschlüsse schles. landtag ( 1902 ) 1,48 a . 1908 der ( kaffee ) kurs sinkt ins bodenlose. R. kann sein deckungsdepot nicht mehr ergänzen, muss abverkaufen Brod Nornepygge 7…