Eintrag · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABTRIEB m.
DWB2 ABTRIEB m. DWB2 vgl. abtreibung. DWB2 DWB2 1 rechtlich begründete verdrängung des käufers, näherrecht ( vgl. abtreiben 1 c β): ⟨1461⟩ ausländische werden ihres kaufs nicht gewehrt, denn die einwoner gegen solche den ewigen abtrieb herbracht weist. 3,416 G. 1571 dieweil in unsern graveschaften .. der abtrieb in verkauften leygenden gütern gestattet und zugelassen wird qu. privatrechtsgesch. Dtlds. 1,2,199 B. 1620 weiter soll sich die negste blutsverwandtschafft, so viel den einspruch oder abtrieb belanget, nicht erstrecken landrecht Preussen 4,97. ⟨1721⟩ wann dann einer .. sich des abtrieb…