Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
abstreichen
abstreichen
- ›etw. (von einer Unterlage) abwischen, abkratzen‹
- ›etw. (die mystische Heiligung Störendes) ablegen‹; Ütr. zu 1.
- ›jm. etw. rauben, nehmen‹.
- ral. jm. die flöhe a. (o. ä.) ›jn. prügeln, jm. eine Tracht verabreichen‹.
- ral. jm. mit dem fuchsschwanz die federn a. ›jm. schmeicheln‹.
- ›die Hand beim Schwur sinken lassen, die Finger beim Schwur vom Kreuz nehmen‹.
- ›etw. abstreifen‹.
- ›etw. (z. B. den Mauerverputz) glätten, glattstreichen‹
- ›ein Maß (hier: Getreidemaß) eichen‹. Dies geschah durch Füllung und anschließende Abstreichung des Eichmaßes; die Bedeutung ist deshalb an 8. anzuschließen
- ›sich davonmachen, sich wegstehlen‹
- ›etw. minderbietend versteigern‹.