Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABSOLUTORIUM n.
ABSOLUTORIUM n. 1 : 1801 absolutorium ein entbindungsurtel oder entbindungsspruch, wodurch jemand von einer verpflichtung, verantwortung oder schuld losgesprochen wird Campe wb. verdeutschung 121 a . ⟨1805⟩ die ratification der rechnung ( durch die landesregierung ) .. ist für den beamten ein absolutorium in: Berg hdb. policeyrecht ( 1799 ) 6,2,366. 1851 ( mir liegt daran, ) von ihnen mein absolutorium ( für erledigte aufträge in geldangelegenheiten ) zu erhalten in: Weinlig br. 359 M./S. 1874 wohin würde es führen, wenn alle amtshandlungen einer .. gestürzten regierung nachträglich .. angefoc…