Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Abschreckung F.
Abschreckung, F. »Strafzweck (relative Straftheorie) bei welchem die Strafe einen möglichen Täter vor Straftaten zurück- schrecken lassen soll« 1531, s. abschrekken, ung abschreiben, V., »abschreiben, gutschreiben, löschen, streichen (1340 Freiburg)«, mhd. abeschrÆben, V., »abschreiben«, 1172, s. ab, schreiben