Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
abscheiden
abscheiden
- ›weggehen, Abschied nehmen, abreisen, sich entfernen, sich davonmachen; abziehen (im militärischen Sinne); wegziehen (im rechtlichen Sinne)‹
- ›sterben, verscheiden‹
- ›jn. (z. B. aus einem Arbeits- oder sonstigen Dienstverhältnis) entlassen‹.
- ›etw. wegschicken, absenden‹.
- ›etw. oder jn. (von etw. anderem oder von jm.) ab-, lostrennen, sondern‹
- ›sich von jm. oder e. S. lossagen, trennen, von etw. oder jm. abfallen‹; offen zu 7.
- speziell im religiösen Sinne: ›sich (von Irdischem, von allen die Hinwendung zu Gott störenden Gegebenheiten) lösen; (solche Gegebenheiten) von sich stoßen, überwinden‹
- ›(jm.) etw. nehmen, entreißen‹
- ›sich erschöpfen, auslaufen (von Betrieben)‹.
- ›e. S. oder jn. rechtlich abfertigen, jm. in e. S. einen Rechtsbescheid erteilen; jn. rechtlich abweisen‹
- ›jn. vermögensrechtlich abfinden‹.