Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Abschatzung
Abschatzung, Abschätzung
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wäre der khaufer dem einstehunden umb die verursachte abschätzung ... nit genuegsamb, so steth ... demselben bevor an der khaufsumma sovil als dieselbe abschätzung beträgt bei gericht ... zu verpieten1599 NÖLREntw. II 2 § 34
- Oberndorff,Moratorium 65
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abgestraffet und mit abschätzung ihrer häuser angehalten1749 ÖW. IX 95 Faksimile
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die landesmitglieder ... mitelst abschäzungen deren gütern in den betrangtesten stand versezet18. Jh. Chorinsky,Mat. V 295
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da aber ein glaubiger durch einen wöhrloß-brief, oder gar durch die abschatzung den possess der güther ... erlanget hätte1627 BöhmLO. L 25 Faksimile
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so ... einer wegen einer schuld ... gründe zur erbschaft ... abschätzen, und nach der abschatzung, zu der letzten herrschung es kommen liesseoJ. BöhmLO. K 11 Faksimile (Abschnittsbeginn)
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von der einführung und abschatzung aller guͤteroJ. Lünig,CJFeud. II 226 Faksimile
- Wehner,Obs. 4 Faksimile
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abschatzung bedeutet in den boͤhmischen rechten den dritten pfennig des kaufschillings einer erbschaft1798 RepRecht I 102 Faksimile