Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABSÄUMIG adj.
ABSÄUMIG adj. säumig, einer unterlassung schuldig ( nur bair.-öst. ) ⟨1499⟩ damit sy ( fußknechte ) .. hie zu Brichsen erscheinen .. und seyt hierinn nit absaumig in: beytr. gesch. kirche Säben 67 S. 1505 wann ( d. fischer ) aber .. absaumig erscheinen würd, soll man verer auf denselben nit warten öst. weist. 5,10. ⟨1554⟩ so .. oldermann und kauffmanns-rath dißfalls absaumig befunden wuͤrden, sollen sie die verwuͤrckte buß .. bezahlen in: Pock gold-grube ( 1726 ) 2,320. 1644 das ein pflegvatter, mit dem verkauff zwar nit soll füreilen, doch auch nit absaumbig darmit sein Werndle pupillen schil…