Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
abledigen
abledigen
- ›etw. (z. B. ein Schiff) aus etw. (z. B. der Verankerung) lösen‹
- ›etw. (z. B. aus einer Verbindlichkeit) lösen; (eine Verbindlichkeit) aufheben‹
- ›jn. von etw. (z. B. einer Krankheit) befreien; sich von etw. befreien‹
- ›jm. jn. abwerben (z. B. aus einem Dienstverhältnis)‹