Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABKÖREN vb.
ABKÖREN vb. einem tier die zuchteigenschaften absprechen, es von der nachzucht ausschließen ( besonders bei rindern und pferden ) . auch mdal. ( abweichend: ‘afkören eine schlechte wahl treffen ’ Berghaus sprachschatz [ 1880 ] 1,16 b ) ; s. a. abkiesen. meist als amtlicher terminus: 1909 die nicht zur zucht geeigneten tiere werden abgelehnt – abgekört Alten hdb. heer u. flotte 1,376 b . 1954 das urteil der körkommission kann lauten: „gekört in zuchtwertklasse ..“, „zurückgestellt“, „nicht gekört“, „abgekört“ gesetzbl. DDR 499. 1956 ( bestraft wird, ) wer .. abgekörte vatertiere .. zum decken v…