Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Abgeordneter m.
Abgeordneter m. ‘entsandter, bevollmächtigter Vertreter’, besonders ‘Mitglied einer ständischen, parlamentarischen Körperschaft bzw. einer Volksvertretung’. Das seit Anfang des 17. Jhs. bezeugte Wort ist das substantivierte Part. Prät. von abordnen ‘Bevollmächtigte, Vertreter entsenden, delegieren’ (Anfang 16. Jh.), das zum Simplex ordnen (s. d.) in seiner frühen Bedeutung ‘mit einem Amt, einem Auftrag betrauen’ gebildet ist, also eigentlich ‘jmdn. mit einer Aufgabe entsenden’ bedeutet, vergleichbar mit abschicken, absenden.