Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABBUSZE f.
ABBUSZE f. sühnung. neben sonst geläufigem abbüßung nur von einzelnen autoren gebraucht: ⟨1663⟩ der geübten abbuße im thurn Fischer schwäb. 6,1486. 1670 ( der gläubiger hat mir, ) weilen er mit mei ( nem ) weib geehebruchet, für ein buß, abbuß und abtrag diesen liedlohns-ausstand ( 40 gulden ) nachgelassen Abele unordn. ( 1669 ) 2,89. ⟨1835/42⟩ daß viele rittersleute nach einem leben voll kampf im kloster abbuße thaten Gervinus dt. dicht. ( 1853 ) 1,160. 1836 aber er betrachtete solches als sündhaft, als sünde, die späterer abbuße bedurfte Heine 5,268 E. 1852 verdammt .. zur tausendjährigen ab…