Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
abbitten
abbitten
- ›jn. los-, freibitten, vor allem von rechtlicher Verfolgung und Bestrafung‹
- ›jm. jn. (z. B. Kunden) abwerben‹.
- ›(jn.) um Verzeihung bitten, Abbitte (für etw.) leisten‹
- ›etw. durch Bitten abwenden‹.
- ›jn. bittend zur Aufgabe einer Handlung bewegen, zur Preisgabe von etw. (Vorgenommenem) veranlassen‹.
- ›sein Amt niederlegen, abdanken‹.