Hauptquelle · Rheinisches Wb.
Abbehang
Ab-be-hang m. (n.): 1. der an der Hinterseite des Gebäudes (meist der Scheune, des Schuppens) weiter als die gegenüberliegende Dachseite herabhängende Teil des Daches, oft so weit herabgeführt, dass ein Raum zur Aufbewahrung von Geräten, Spreu, zum Aufhängen von Samenbüscheln, Knollenblättern udgl. entsteht Bergh-Bedbg , Geilk , Heinsb , Erk , MGladb , Grevbr ; afbaŋk MGladb-Rheydt ; -bǫuŋk Heinsb-Karken . — 2. enger Raum in der Scheune zur Aufbewahrung der Spreu Aach-Alsd ; Rumpelkammer MGladb-Rheydt ; Dachzimmer zu beiden Seiten des Giebels mit schräger, herabhängender Decke Verbr.; Abehangk…