Hauptquelle · Campe (1807–1813)
Ɉagdrecht Das
Das Ɉagdrecht , des — es, Mz. die — e . 1) Die Jagdgerechtigkeit; ohne Mehrzahl. S. d. 2) An manchen Orten, derjenige Theil von gejagtem Wilde, welcher an den Grundherrn abgegeben wird. S. Ɉägerrecht .
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Das Ɉagdrecht , des — es, Mz. die — e . 1) Die Jagdgerechtigkeit; ohne Mehrzahl. S. d. 2) An manchen Orten, derjenige Theil von gejagtem Wilde, welcher an den Grundherrn abgegeben wird. S. Ɉägerrecht .
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Campe (1807–1813)
Das Ɉagdrecht , des — es, Mz. die — e . 1) Die Jagdgerechtigkeit; ohne Mehrzahl. S. d. 2) An manchen Orten, derjenige Th…
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Wortbildung
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Campe
Ɉagdrechtlich , adj . u. adv . (R.) zum Jagdrechte gehörend, dem Jagdrechte gemäß.