Hauptquelle · Campe (1807–1813)
Äußern v., trs., rec.
Äußern , v. I) trs. 1) Was innerlich vorgeht, durch äußerliche Zeichen und Wirkungen merken lassen. Einen starken Verdacht, großes Mißtrauen äußern. Sein Mißfallen an etwas äußern. Seine Gesinnungen, seine Meinung über etwas äußern. 2) † I Osnabrückschen heißt einen Leibeignen äußern, ihn aus dem Gute setzen. 3) ≠ I N. D. für besteppen. II) rec. Sich äußern. 1) Sich äußerlich zeigen. Es wird sich wol äußern, was an der Sache ist. Die Blattern äußern sich, zeigen sich auf der Haut. Es äußern sich manche Schwierigkeiten. 2) Durch Worte zu erkennen geben. Sich über eine Sache äußern. 3) * * Sich …