Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stollensteiger
Stollensteiger, m.
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[der] einfahrer soll ... gute acht haben ... [auf] die stollen-steiger1693 Schönberg,Berginformation 51
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damit keine berg-leute ... von denen stolln-steigern ... welche ohne ... vorhergehende anordnung einigen bergmann zu foͤrdern keineswegs befugt seyn sollen, zur stolln-arbeit genommen, sondern ... die bereits verhandene lehr-haͤuer mit vor ort gebrauchet werden moͤgen1749 CAug. Forts. I 1 Sp. 1397 Faksimile