Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schichtsnotel
Schichtsnotel, f.
-
wan die kinder ... von ihren vatter oder mutter ihres angefallenen erbtheils bezahlt, kommen ... dieselbe neben ihren vatter oder mutter und vormündern vor einen ehrbaren rahte und thun solche bezahlung öffentlich bekennen, darauf dan die hinterlegte schichts-nottuln wiederum wird den vatter oder mutter zugestellt1575 LippstadtStR. 73 Faksimile