Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
nahgesessen
nahgesessen, adj.
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nachdem ... noth seyn wuͤrde, daß, uͤber angeregte des reichs ordinari-huͤlff, diser crays ihme selbst zu gut sich einer sondern weitern huͤlff (deren er sich auch ausserhalb der sondern nachgesessenen crays mithuͤlff zu getroͤsten habe) vergleiche1563 Moser,KreisAbsch. I 205 Faksimile
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dieweil auch die staͤnde dises crayses etwan weit von einander gesessen, und da jeder stand sein volck selbst sollte biß zu dem muster-platz verzehren, [ist] derjenige, so weit gesessen, vor dem nachgesessenen beschwert1563 Moser,KreisAbsch. I 211 Faksimile