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Filiation

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Filiation

Bd. 6, Sp. 563
Filiation (lat.), eigentlich Sohn- oder Tochterschaft; daher im geistlichen Ordenswesen das Abhängigkeitsverhältnis der Ordensmitglieder den Ordensobern gegenüber und die für die erstern daraus herfließende Verpflichtung zum Gehorsam den letztern gegenüber; Filiationsbriefe, Briefe, die von Klöstern, besonders Bettelmönchsklöstern, ausgestellt wurden, um Laien oder auch Weltgeistliche gegen eine Schenkung an Geld oder Gut zur Mitbruderschaft und zur Teilnahme an den Segnungen des klösterlichen Lebens zu erheben; Filiationsklage, die Klage auf Anerkennung der Vaterschaft und Alimentation des Kindes. Dem französischen Recht ist eine solche Klage fremd (la recherche de la paternité est interdite). Die Filiationsprobe ist ein Teil der Ahnenprobe (s. Ahnen), die dieser beigefügte urkundliche Nachweisung der Filiationstext.
835 Zeichen · 5 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Filiation

    Goethe-Wörterbuch

    Filiation von 15 Belegen Mehrzahl in b a Abstammung, Abkunft, bes im Naturbereich, einmal iZshg metaphys Vorstellungen C…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Filiation

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Filiation , lat.-deutsch, kindliche Verpflichtung; F. sprobe , s. Ahnenprobe.

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